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Sterbefall - anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.
Anzeigepflichtige:
Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Adresse
Standesamt
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter-Lebenstedt
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter-Lebenstedt
