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Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis

Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises (dauert in der Regel 4 Wochen) warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Ausweises (muss sofort angezeigt werden) oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.

Den Verlust können Sie durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft machen. Gleichzeitig müssen Sie mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung Ihres neuen Personalausweises beantragen.



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