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Personalausweis: Verlustanzeige

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises können Sie bei Bedarf zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Sind Sie im Besitz eines neuen Personalausweises im Scheckkartenformat (seit 1. November 2010 gültig) müssen Sie die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises veranlassen, sofern dieser aktiviert wurde. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.  



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