Produkte und Dienstleistungen Drucken
Güterkraftverkehr gewerblich
Wenn Sie gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen wollen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet, benötigen Sie eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis.
Bei grenzüberschreitenden Transporten ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Hinweis:
Für den sogenannten Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich. Ihr Unternehmen muss aber beim Bundesamt für Güterverkehr angemeldet sein. Die Anschrift erhalten Sie bei Ihrer Erlaubnisbehörde.
Bei grenzüberschreitenden Transporten ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Hinweis:
Für den sogenannten Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich. Ihr Unternehmen muss aber beim Bundesamt für Güterverkehr angemeldet sein. Die Anschrift erhalten Sie bei Ihrer Erlaubnisbehörde.
