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Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen:
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf:
Verfahrensablauf: Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antragerteilt. Antragstellung ist per Fax per E-Mail oderonline über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte(VEMAGS) möglich.
