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Produkte und Dienstleistungen Drucken

Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen

Fördermittel können Sie als Träger für den Neubau, den Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Mietwohnungen

  • für ältere Menschen ab 60 Jahren,
  • für schwerbehinderte Menschen (mit einem Behinderungsgrad ab 50%) sowie
  • für hilfe- und pflegebedürftige Menschen mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen

erhalten. Gefördert werden insbesondere Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.



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