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Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Fördermittel können Sie als Träger für den Neubau, den Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Mietwohnungen
- für ältere Menschen ab 60 Jahren,
- für schwerbehinderte Menschen (mit einem Behinderungsgrad ab 50%) sowie
- für hilfe- und pflegebedürftige Menschen mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen
erhalten. Gefördert werden insbesondere Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
