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Eheurkunde

Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Eheschließung eine Eheurkunde ausgestellt werden. Die Ausstellung kann mündlich, schriftlich oder per Telefax beantragt werden.
Einsicht in Personenstandsregister, also in Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten-, und Sterberegister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesen können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:

  • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
  • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
  • Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Adresse

Standesamt
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter-Lebenstedt


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