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Baugenehmigung (Bauantrag)

Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung).

Ausgenommen davon sind nur die Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Diese Baumaßnahmen können z.B. genehmigungsfrei oder aber anzeigepflichtig sein. Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.

Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Adresse

Bauordnung
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter
Haltestelle: Rathaus
Bus: 601, 607, 608, 609, 610, 612, 616, 619


Logo: Salzgitter