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Ratssitzung 31/15 Drucken

Rat beschließt neue See-Verordnung

Eine neue Verordnung über die Benutzung des Sport-, Freizeit,-und Erholungsgebietes Salzgittersee (Seeordnung) wurde vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. Oktober, im Rathaus beschlossen.

Zusammen mit der Sport und Freizeit GmbH hat die Stadt Salzgitter unter der Federführung des Städtischen Regiebetriebes (SRB) die Verordnung erarbeitet. Die am See "aktiven" Vereine sowie die Betreiber der Wasserskiseilbahn und des Tretbootverleihs hatten Gelegenheit zur Stellungnahme, diese wurden mit den Vereinen erörtert und, soweit möglich, berücksichtigt.

Auch nach der neuen Verordnung erfolgt die Benutzung ausschließlich im Rahmen des dort geregelten Gemeingebrauchs auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer hat sich dabei so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Das Baden im Salzgittersee ist nur an den dafür hergerichteten Uferstrecken innerhalb der im Wasser befindlichen Markierungen erlaubt.

Im Salzgittersee dürfen keine Haus- und Nutztiere baden oder getränkt werden. Ebenso ist es nicht gestattet, dass Haus- und Nutztiere das Eis betreten. Hunde dürfen angeleint nur auf Wegen und Grünflächen mitgeführt werden. Auch ist es verboten Vögel und Fische zu füttern. Grillen ist nur auf Grillplätzen erlaubt. Jede Verunreinigung des Gewässers, des Sandstrandes, der Grünanlagen, Wege und sonstigen Flächen ist verboten. Tauchen nur mit Lizenz erlaubt.

Informiert wurde das oberste Gremium der Stadt auch über die Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Salzgitter. So werden aus dieser Mittelpauschale Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten gefördert. Aber auch An- und Ausbauten in diesen Einrichtungen, Aufbau eines Hochgeschwindigkeits-Schulnetzwerkes und Beschaffung didaktisch aufbereiteter, digitaler Online-Unterrichtsmedien stehen auf dem Programm.

Genehmigt wurde auch die Erweiterung der städtische Kindertagesstätte Wilhelm-Kunze-Ring zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz um eine zweite Krippengruppe. Dies gilt ebenso für die Beschlussvorlagen "Bebauungsplan Ghg 32, 1. Änderung für Salzgitter-Gebhardshagen, "Gärtnerei am Weddemweg" und "34. Änderung des Flächennutzungsplans für Salzgitter-Calbecht".

Außerdem wurde vom Rat der Stadt Salzgitter der Beitritt zum Regionalmanagement "Nördliches Harzvorland", nach Aufstellung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes, beschlossen. Hierfür müssen in den nächsten sechs Jahren jeweils 30.000 Euro, insgesamt 180.000 Euro, zur Verfügung gestellt werden. Auf der Tagesordnung standen auch noch die Änderung der Abwasserbeseitigungs- und Vergnügungssteuersatzung. Beide Satzungen fanden die Zustimmung des Stadtparlaments.

Der Rat hatte außerdem gemäß Paragraph 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust des Ratsmitgliedes Daniel G. Hiemer von der SPD-Fraktion vorliegen. Dieser hat mit Schreiben vom 30. September auf seinen Sitz im Rat der Stadt verzichtet. Erst mit der Beschlussfassung endet die Mitgliedschaft im Rat. Sein Nachfolger ist Norbert Puth, den Oberbürgermeister Frank Klingebiel mit Handschlag öffentlich in der Ratssitzung als neues Ratsmitglied verpflichtete.

Donnerstag, 29.10.2009




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