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Straßenreinigungssatzung Drucken

Änderung der Straßenreinigungssatzung

Die Änderung der Straßenreinigungssatzung hat der Rat der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am 26. November zum 1. Januar 2009 beschlossen.

Mit dieser Änderung werden eine Vielzahl von Straßen in der Stadt Salzgitter an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen.

Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Straßen in neuen Wohn- oder Gewerbegebieten, die nach Fertigstellung gewidmet und in die Straßenreinigungsverordnung aufgenommen wurden. Diese befinden sich in den Ortsteilen Lebenstedt, Bad, Thiede, Lichtenberg, Gebhardshagen, Engelnstedt und Watenstedt.

In den neu angeschlossenen Straßen werden die Grundstückseigentümer derzeit durch Einwurf eines Info-Schreibens durch den Städtischen Regiebetrieb (SRB) davon in Kenntnis gesetzt. Die einzelnen Straßen und weiterführende Informationen können auch auf den Internetseiten der Stadt Salzgitter nachgelesen werden.

Mit dem Anschluss der Straßen an die öffentliche Straßenreinigung erfolgt die Reinigung der Fahrbahn durch den Städtischen Regiebetrieb. Für die Reinigung der Fahrbahnen werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Die entsprechenden Gebührenbescheide gehen den Grundstückseigentümern in den nächsten Monaten zu.

Für die Reinigung der Gehwege sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zuständig. Im Rahmen des Projektes "Salzgitter sicher und sauber", wurde von den beteiligten Fachdiensten ein Faltblatt zum Thema "Anliegerpflichten" erstellt, welches in den Bürger-Centern und im SRB ausliegt. Grundstückseigentümer haben in diesem Zusammenhang besondere Pflichten. Die einzelnen Regelungen werden in dem Faltblatt aufgeführt und kurz erläutert.

Weitere Informationen sind unter den Rufnummern 05341 / 839-3743, -4077 und -3952 erhältlich.

Dienstag, 16.12.2008


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