Landtagswahl am 27. Januar 2008
Die Stadt Salzgitter zerfällt bei der Landtagswahl in zwei Wahlkreise: Der weitaus größte Teil bildet zusammen - und das ist neu - mit der Gemeinde Lengede (Landkreis Peine) den Wahlkreis 11 (bisher 14), "Salzgitter". Ebenfalls neu im Wahlkreis ist Heerte. Der kleinere Teil Salzgitters mit den Ortschaften Süd und Südost bildet zusammen mit Teilen des Landkreises Wolfenbüttel den Wahlkreis 10 (bisher 13), Wolfenbüttel-Süd/Salzgitter.
Die Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 11 obliegt der Stadt Salzgitter und für den Wahlkreis 10 dem Landkreis Wolfenbüttel. Kreiswahlvorschläge für den jeweiligen Wahlkreis sind bei der jeweils zuständigen Kreiswahlleitung einzureichen und zwar bis zum 22. November 2007, 18 Uhr (66. Tag vor der Wahl). Über die Zulassung der eingehenden Wahlvorschläge hat der zuständige Kreiswahlausschuss nach Ablauf der Einreichungsfrist zu entscheiden.
Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (bis 1994 alle vier Jahre) nach den gleichen Grundsätzen gewählt, wie sie für die Bundestagswahl gelten. Also auch hier zwei Stimmen, Erst- und Zweitstimmen, Fünfprozenthürde. Wer in einem Wahlkreis gewählt ist, behält aber seinen Sitz auch dann, wenn seine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält.
Der Landtag besteht (ohne eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate) aus 135 Abgeordneten (ab 2008, bis dahin waren es 155). 87 davon werden direkt in den Landtagswahlkreisen Niedersachsens gewählt. Die übrigen Sitze werden den Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil nach dem d´Hondtschen Verfahren zugeteilt.
Eine Partei, die in den Wahlkreisen mehr Sitze erringt als ihr nach ihrem Gesamtstimmenergebnis zusteht, behält diese Sitze (Überhangmandate). In diesem Fall wird die Gesamtzahl der Landtagsmandate (135) um die doppelte Zahl der Überhangmandate erhöht und die Sitzverteilung wird auf der Grundlage der erhöhten Sitzzahl neu berechnet. So wird (und dies ist eine Abweichung zur Bundestagswahl) der "Vorsprung" einer Partei, der sich durch Überhangmandate ergibt, neutralisiert. Ein Beispiel hierfür lieferte die Landtagswahl 2003: Da die CDU 14 Überhangmandate errungen hatte, wurde die endgültige Sitzverteilung auf der Grundlage einer um 28 Sitze von 155 auf 183 erhöhten Abgeordnetenzahl berechnet.

