Winterdienst in Salzgitter
Aber nicht nur die Technik wird winterfit gemacht, denn auch die Mitarbeiter haben in diesen Tagen ihre jährliche Schulung zum Winterdiensteinsatz erhalten. Eis und Schnee werden wie in jedem Winter erwartet, doch bei der eingesetzten Streu- und Räumtechnik bleibt lange nicht alles beim alten.
Der SRB schult alle im Winterdienst eingesetzten Mitarbeiter vor Saisonstart auf die neue Fahrzeugtechnik. Bei der Bedienung der Fahrzeuge und dem Aufbau von Streuer und Schneepflug muss jeder Handgriff sitzen, denn der Einsatz muss schnell erfolgen und beginnt fast immer im Dunkeln. Auch der Einsatzplan wird vorgestellt, neu eingesetztes Personal fährt die Streutouren zunächst nur als Beifahrer. Auch Umweltaspekte zum möglichst geringen Streumitteleinsatz werden vermittelt.
Im Ernstfall sind ab 4 Uhr morgens die sieben Streufahrzeuge des SRB im Einsatz, um alle Fahrbahnen, die an die Straßenreinigung angeschlossen sind, von Eis und Schnee zu befreien. Der SRB fährt seinen Winterdiensteinsatz nach Dringlichkeitskategorien, so werden Rettungswege wie zum Beispiel Zufahrten zu Krankenhäusern zuerst abgestreut, dann folgen Buslinien und größere Fahrbahnen. Der SRB sorgt dafür, dass der Berufsverkehr möglichst reibungslos fließen kann und auch Nachtschichtfahrer keine bösen Überraschungen erleben.
Gestreut wird immer ein Feuchtsalz, ein Gemisch aus Salz und Lauge, dass Glatteis und Schnee zum Tauen bringt. Feuchtsalz bleibt auf der Fahrbahn liegen. „Würde nur trockenes Salz ohne Lauge ausgebracht, käme es zu Verwehungen und der Taueffekt wäre nicht mehr gegeben," so Lothar Schiller, Bereichsleiter im SRB. Durchschnittlich werden 5 Gramm Salz pro Quadratmeter gestreut, das entspricht einem vollen Teelöffel. Der Streuautomat am Fahrzeug fügt die Sole anteilig hinzu. Ab minus 20 Grad wirkt Salz nicht mehr, dann wird Granulat auf die Straßen gestreut.
Trotz allen Einsatzes bittet der SRB auch die Teilnehmer am Straßenverkehr um Rücksichtnahme und Anpassung der Fahrweise an die Witterungsverhältnisse. So sollten die Räumfahrzeuge nicht unüberlegt auf glatter Fahrbahn überholt und von parkenden PKW behindert werden.

