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Reisepass mit Fingerabdruck

Zum 1. November treten Änderungen des Passgesetzes in Kraft. Unter anderem enthalten dann die von diesem Zeitpunkt an beantragten Reisepässe in der Passdecke einen neuen Chip.

Dieser speichert neben personenbezogenen auch biometrische Daten wie Passfoto und zwei Fingerabdrücke. Deshalb werden bei seiner Beantragung in den Bürger-Centern der Stadt Salzgitter im Rathaus Lebenstedt und in der Außenstelle Bad ab 1. November zwei Fingerabdrücke elektronisch abgenommen und zwischengespeichert. Vorzugsweise handelt es sich um die Abdrücke der beiden Zeigefinger.

Die Erfassung der Fingerabdrücke zur Speicherung im Reisepass (ePass) ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Antragsteller die Fingerabdrücke nicht abgibt, kann kein ePass ausgestellt werden. Ausnahmen werden aber zum Beispiel bei dauerhaften medizinischen Einschränkungen gemacht. Die Fingerabdrücke werden dauerhaft nur im Chip gespeichert. Eine weitere Hinterlegung erfolgt weder in der Passbehörde noch in der Bundesdruckerei.

Auch der neue ePass ist wie bisher zehn Jahre gültig und kostet weiterhin 59 Euro, wenn bei Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet ist. Für Jüngere kostet der ePass wie bisher 37,50 Euro, aber mit einer Gültigkeit von nun sechs Jahren. Kinder vor der Vollendung des 12. Lebensjahrs erhalten weiterhin einen Kinderreisepass.

Die neuen Reisepässe verbessern die Identitätsüberprüfung deutlich und bieten ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit. Die bisherigen Reisepässe bleiben zwar nach dem deutschen Passgesetz weiterhin gültig. Allerdings kann jeder Staat individuell festsetzen, welche Reisepässe er akzeptiert. Reisewillige sollten sich deshalb rechtzeitig nach den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes bei dessen Konsulat oder Botschaft erkundigen.

Mittwoch, 17.10.2007


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