Braunschweigische Landessparkasse
So lautet der Beschlussvorschlag einer Vorlage, die am 28. November auf der Tagesordnung des Rates steht.
Die Braunschweigische Landessparkasse soll zum 1. Januar 2008 als teilrechtsfähige Anstalt der Nord/LB errichtet werden. Die Trägerversammlung der Nord/LB wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am Mittwoch, 12. Dezember, die entsprechende Anpassung der Nord/LB-Satzung und das Statut der Braunschweigischen Landessparkasse beschließen. Durch die Rechtskonstruktion der teilrechtsfähigen Anstalt in der Anstalt erlangt die Braunschweigische Landessparkasse im Außenauftritt sowie im Kundenverhältnis Eigenständigkeit. In den neu eingerichteten Gremien werden Vertreter der Gebietskörperschaften im Geschäftsgebiet der Braunschweigischen Landessparkasse mehrheitlich vertreten sein.
Der Stadt Salzgitter steht ein Vorschlagsrecht für ein Mitglied des aus 12 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrates zu. Die Mitglieder werden von der Trägerversammlung im Einvernehmen mit dem Vorstand der Nord/LB berufen. Insgesamt setzt sich der Verwaltungsrat aus sieben Mitgliedern von Gebietskörperschaften, einem Mitglied vom Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverband und vier Arbeitnehmern zusammen. Die Wahl eines Mitgliedes erfolgt nach § 111 Abs. 1 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) durch den Rat in Verbindung mit § 48 NGO.

