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Karstadt/Avacon-Areal Drucken

Ratssitzung am 29. August

"Der Rat der Stadt stimmt zu, dass die Neubebauung des Karstadt/Avacon-Areals durch die Sallier Bauträger GmbH & Co. KG realisiert wird."

Das ist die Kernaussage der Vorlage der Verwaltung, die von Oberbürgermeister Frank Klingebiel unterzeichnet wurde und im Rat der Stadt jetzt politisch entschieden wurde. Mit drei Enthaltungen und sieben Gegenstimmen entschied sich die Mehrheit der Ratsmitglieder für den Verwaltungsantrag.

Im Beschlussvorschlag der Verwaltung an den Rat wird betont, dass im Interesse einer positiven Entwicklung von Salzgitter-Bad als zweitgrößtem Stadtteil des oberzentralen Bereiches der Stadt Salzgitter und als Standort mit den Entwicklungsaufgaben Wohnen, Arbeiten und Erholung nunmehr eine zeitnahe Bebauung des Karstadt/Avacon-Areals möglichst mit einer Baufertigstellung in 2008 angezeigt ist. Deshalb beinhaltet der Vorschlag auch, die erforderlichen städtischen Grundstücke an das Unternehmen Sallier zu veräußern. Am 1. Januar 2000 hat Karstadt seine Filiale geschlossen. Seit dieser Zeit steht der gesamte Gebäudekomplex - mit Ausnahme eines kurzzeitigen Billigabverkaufes durch Karstadt - leer.

Einstimmig wurde die Verwaltungsvorlage angenommen, die gemäß Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung des Bebauungsplans für das „Industriegebiet Beddingen" vorschlug, um die Lärmsituation abschließend zu regeln. Der neue Bebauungsplan erlaubt eine flächendeckende Schallimmissionsuntersuchung und Festsetzung der Immissionswerte. Als Grundlage für diesen neuen Bebauungsplan wird zurzeit die bestehende Situation von einem Schallgutachter untersucht. Anschließend werden immissions-schutzrechtliche Festsetzungen unter Beachtung der angrenzenden Siedlungsbereiche erarbeitet. Das Ziel der Planung ist die Festsetzung städtebaurechtlich bestimmter Immissionswerte und die Vereinheitlichung der baunutzungsrechtlichen Vorschriften.

Genehmigt wurde auch die Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung für Rats- und Ortsratsmitglieder, nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder sowie ehrenamtlich Tätige. Hierzu hat der Rat bereits in seiner Sitzung am 23. Mai 2007 beschlossen, die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung ab 1. Juni 2007 auf 300 Euro anzuheben und die Verwaltung aufgefordert, die Aufwandsentschädigungssatzung entsprechend zu ändern und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Die vorgegebene Steigerungsrate (17,65 %) soll entsprechend auch auf alle anderen in der Satzung geregelten Entschädigungsarten angewendet werden.

Mittwoch, 29.08.2007




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