Verfahren verläuft weiter rechtmäßig
Dies ist die Kernaussage eines Antwortschreibens der Verwaltung an die Adresse des Niedersächsischen Umweltministeriums, das der Stadt in einem Schreiben vom 3. Juli eine Weisung erteilt und um Stellungnahme gebeten hatte, die inzwischen versandt wurde.
In dem Schreiben hatte das Ministerium unter anderem darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung nach BImSchG nur erteilt werden dürfe, wenn andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Hierzu gehöre auch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung der Anlage am geplanten Standort.
Für die Verwaltung stellte Pressesprecher Norbert Uhde klar, dass die Verwaltung keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor Abschluss einer fachaufsichtlichen Überprüfung durch das Land erteilen werde: "Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wir handeln im Interesse aller Beteiligten, der Bürger und des potentiellen Investors, weiter nach Recht und Gesetz." Insofern lägen Land und Stadt auf einer Linie. Niemand könne es sich wegen etwaiger Schadensersatzforderungen leisten Verfahrens- oder Rechtsfehler zu begehen.
Kein Alleingang der Verwaltung möglich
"Wenn hier jemand parteipolitisch agiert, dann ist es der Landtagsabgeordnete und Bürgermeister Hermann Eppers." Mit klaren Worten reagiert Oberbürgermeister Helmut Knebel auf dessen massive Vorwürfe in der Salzgitter Zeitung vom 12. Juli, in dem ihm im Zusammenhang mit dem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) "Inkompetenz" zum möglichen Bau einer Kartbahn bei Üfingen unterstellt wird.
Es sei schlicht und einfach eine Unwahrheit, zu behaupten, so Knebel, er wolle die Kartbahn auf dem Verwaltungsweg nach dem BImSchG genehmigen lassen. Eppers sollte insich gehen, ob er sich genügend profunde Rechtskenntnisse angeeignet habe, um eine derartige Behauptung aufzustellen. Wer solche verbalen Geschütze auffahre, müsse sich auch fragen lassen, inwieweit nicht das Schreiben des Niedersächsischen Umweltministeriums mit Blick auf die Kommunalwahl am 10. September parteipolitisch motiviert sei. "Inkompetenz", wie von Eppers behauptet, werde im Schreiben des Ministeriums weder ihm noch der Verwaltung vorgeworfen.
Eppers übersehe, dass das BImSchG-Verfahren durch die Stadt im sogenannten übertragenen Wirkungskreis unter Einbeziehung des Landes erfolge. Eine alleinige Entscheidung durch die Verwaltung und ihren Oberbürgermeister sei gar nicht möglich. Knebel: "Ich kann nur wiederholen, was ich immer gesagt habe, dass nämlich das Verfahren nach BIMschG weiter rechtmäßig verläuft. Durch die Stadt kann und wird nichts entschieden, was nicht gesetzlich abgesichert ist. Hierauf haben alle Beteiligten, Bürger wie der potentielle Investor, einen Anspruch."
Im Übrigen, unterstreicht Knebel, habe er die Politik beteiligt, indem er die Ratsfraktionen und den Verwaltungsschuss wiederholt über das BIMschG-Verfahren in Kenntnis gesetzt habe. Bemerkenswert sei in der Epperschen Stellungnahme, dass sich der CDU-Politiker erstmals offen gegen den Kartbahn-Standort bei Üfingen ausgesprochen habe. Bislang sei er nur durch Beiträge zu Verfahrensfragen in Erscheinung getreten.

