Ab Januar wieder Parkgebühren
Ab 2. Januar 2007 werden die Parkscheinautomaten wieder aktiviert und in Betrieb gesetzt werden. Ebenso wird die Beschilderung in den einzelnen bekannten Parkzonen in Salzgitter-Bad und Salzgitter-Lebenstedt wieder auf das gebührenpflichtige Parken hinweisen.
Gebührenpflicht auf den betreffenden Parkplätzen besteht von montags bis freitags, von 10 bis 18 Uhr, und samstags, von 10 bis 14 Uhr. Gebührenfrei sind kurze Parkaufenthalte von bis zu 30 Minuten (sogenannte "Brötchentaste") sowie das Parken an Sonn- und Feiertagen.
Die Parkgebühren betragen für die erste Stunde 70 Cent und für jede weitere sechs Minuten 10 Cent. Die Höchstparkdauer beträgt 2,5 Stunden, außer in der Tiefgarage Liebenhaller Straße, wo bis zu vier Stunden geparkt werden kann.

