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Ratssitzung am 25. Oktober

In seiner letzten Sitzung der 14. Wahlperiode hat der Rat der Stadt in alter Besetzung am Mittwoch, 25. Oktober, die Richtlinien zur Finanzierung der Rats- und Ortsrats-Fraktionen beschlossen.

Die Gesamtsumme der Zuschüsse für die Ratsparteien in der kommenden Legislaturperiode wird nicht steigen, obwohl es im neuen Rat zwei Fraktionen mehr geben wird, die Linke Alternative (LAS) und die Republikaner (Rep). 282 500 Euro Personalkostenzuschüsse im Jahr und 61 200 Euro für Sachkosten, Aus- und Fortbildung werden im Haushalt veranschlagt. Verteilt werden sie folgendermaßen: 

  • Fraktionen bis drei Mitglieder (FDP, LAS, Rep) können künftig eine 400-Euro-Kraft beschäftigen,
  • Fraktionen von vier bis acht Mitgliedern (MBS) sollen einen Halbtags-Geschäftsführer anstellen können,
  • die beiden großen Parteien (CDU, SPD) einen Vollzeit-Geschäftsführer und eine Vollzeit-Sekretärin.

Nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) können den Fraktionen und Gruppen Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewährt werden. Ob, wie und in welcher Höhe die Fraktionsarbeit in der Gemeinde finanziert wird, kann der Rat nach den Bestimmungen der NGO unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung innerhalb des ihm zustehenden Ermessensspielraums entscheiden. Insbesondere sind bei der Ermittlung des Umfangs und der Höhe der Zuwendungen die Grundsätze der Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Größe und finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu beachten. Bei der Gewährung verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, Fraktionen unterschiedlicher Größe eine gleich hohe Zuwendung zu gewähren, weil hierdurch zwangsläufig die Individualität tangiert würde.

Die Vorlage über die Zielvereinbarung zwischen der Stadt Salzgitter und dem Land Niedersachsen hat das Gremium abgelehnt. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport würde der Stadt Salzgitter aufgrund eines Antrages vom April 2005 eine Bedarfszuweisung von 3.650.000 Euro wegen einer außergewöhnlichen Lage im Haushaltsjahr 2005 gewähren. Die Stadtverwaltung hätte sich verpflichteten müssen eine nachhaltige und dauerhaft wirkende Haushaltskonsolidierung in gleicher Höhe, mindestens für den Finanzplanungszeitraum bis Ende 2008, umzusetzen.

Mittwoch, 25.10.2006




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