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Aufgaben des Oberbürgermeisters

Die Doppelspitze eines Oberbürgermeisters, der Vorsitzender des Rates war und im wesentlichen repräsentative Aufgaben für die Stadt zu erfüllen hatte, sowie eines Oberstadtdirektors als Chef der Verwaltung, gibt es seit der Novellierung der Niedersächssischen Gemeindeordnung (NGO) nicht mehr.

Der Oberbürgermeister hat ein vielschichtiges Aufgabengebiet. Selbstverständlich nimmt die Repräsentation Salzgitters weiterhin einen breiten Raum ein. So gilt es, einen hohen Gast in der Stadt zu begrüßen, eine Grundsteinlegung oder eine Einweihung vorzunehmen. Aber er ist nun auch Chef der Verwaltung mit all den Aufgaben, die ihm durch die NGO zugewiesen sind. Sein sogenanntes Willensbildungsrecht erstreckt sich auf alle Geschäfte der laufenden Verwaltung. Rat und Verwaltungsausschuss wären überfordert, müssten sie über jede regelmäßig wiederkehrende Angelegenheit entscheiden.

Zum Aufgabenkatalog des Oberbürgermeisters zählen die Vorbereitung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses, die Vertretung Salzgitters nach außen gegenüber Bund, Land oder in den kommunalen Spitzenverbänden, die rechtliche Kontrolle der Beschlüsse von Rat und Verwaltungsausschuss sowie deren Ausführung. Und er hat die Organisations- und Personalhoheit, ist damit Vorgesetzter der städtischen Bediensteten.



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