Gewässerschutz Drucken
Gewässerschutz
Der unteren Wasserbehörde obliegt der Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen.
Neben der Gewässerunterhaltung und Überwachung der Fließgewässer im Stadtgebiet Salzgitter ist die untere Wasserbehörde zuständig für die Erhaltung der Sauberkeit der Oberflächengewässer und des Grundwassers.
Die untere Wasserbehörde genehmigt Benutzungen von Gewässern sowie die Herstellung und die wesentliche Änderung von baulichen Anlagen an und in oberirdischen Gewässern. Darüber hinaus ist sie zuständig für die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie für die Erteilung von Genehmigungen für Indirekteinleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation).
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Merkblatt zur Erdwärmenutzung
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