Betretung von Grundstücken
Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden dürfen Grundstücke und Betriebsräume betreten, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sie dürfen dort Untersuchungen, Vermessungen und Besichtigungen vornehmen, nachdem diese rechtzeitig angekündigt wurden. Zur Zeit sind folgende Maßnahmen geplant:
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat folgende Anzeige veröffentlicht:
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Ankündigung:
Umsetzung von Natura 2000; Fauna- Flora-Habitat-Gebiet Nr. 122 "Salzgitterscher Höhenzug (Südteil)"
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Ankündigung:
Kartierung von geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen in Salzgitter sowie Erfassung von Lebensraumtypen im Fauna- Flora-Habitat-Gebiet Nr. 122 "Salzgitterscher Höhenzug (Südteil)"
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