Naturschutz
Zu den Zielen und Aufgaben des Naturschutzes zählen die Erhaltung und Entwicklung von natürlichen Lebensgrundlagen, wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, Lebensräumen und Gemeinschaften sowie Landschaften und Landschaftsteilen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundesnaturschutzgesetz, ergänzt durch das Niedersächsische Ausführungsgesetz dazu.
Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden dürfen nach rechtzeitiger Ankündigung Grundstücke und
Betriebsräume betreten.
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Artenschutz - sollen dadurch seltene Pflanzen und vom Aussterben bedrohte Tiere gerettet werden? Ist das nicht das Gleiche wie Pflanzenschutz und Tierschutz?
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Das Bundesnaturschutzgesetz, ergänzt durch das Nds. Ausführungsgesetz hierzu, stellt bestimmte Biotoptypen unter Schutz.
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Gehölze aller Art - ob Hecken, Baumgruppen oder Einzelbäume - bereichern die Landschaft auf unübersehbare Weise.
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NATURA 2000 - FFH-Richtlinie - Vogelschutzrichtlinie: Was bedeuten diese Begriffe und wie hängen sie zusammen?
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Einzelne Naturschöpfungen können auf Grund besonderer Merkmale zum Naturdenkmal erklärt werden.
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Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet - wie unterscheiden sie sich, und welchen Zweck haben sie?
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Jedes Jahr in den Sommermonaten - mit Beginn der Grillsaison oder pünktlich zum ersten Sommerfest im Garten - tauchen sie wieder auf, diese schwarz-gelben und mitunter sehr wehrhaften Insekten...
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Die Naturschutzbehörde hat Faltblätter zu verschiedenen Themen erstellt.
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